AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Agentur Event- Service Koob. Stand 1.1.2014

 

§ 1 Allgemeines

Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGB. Abweichende Bedingungen oder Änderungen durch kundeneigene Vorgaben o. Auftragsbestätigungen sind ausgeschlossen, auch wenn die Agentur Event- Service Koob ihnen nicht aus-drücklich widerspricht. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung / E-Mail der Agentur Event- Service Koob zustande. Der Kunde erkennt die AGB auch bei einer Online-Buchung an.

 

§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden

Die gemieteten Geräte dürfen nur mit verantwortungsbewusstem Aufsichtspersonal betrieben und nicht überlastet werden, was der Mieter, bei Aktionen ohne Betreuung durch uns, garantiert. Wird die vereinbarte Aktionszeit überschritten, erfolgt eine anteilige Nachberechnung der Kosten. Soll der Aufbau über eine halbe Std. vor vereinbartem Beginn der Aktion beendet sein, berechnet die Agentur Event- Service Koob pro angefangene Stunde 25.--€. Gleiches gilt, wenn der Abbau erst über eine halbe Std. nach dem Ende der vereinbarten Aktionszeit begonnen werden kann. Änderungen an Geräten, sowie das Anbringen von Beschriftungen, Schildern o. Aufklebern sind nicht gestattet. Die Beschaffung von erforderlichen Genehmigungen, Anmeldungen (z.B. GEMA) liegt organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters (Aufraggebers). Die Vertragspartner versichern und versteuern sich selbst. Sämtliche evtl. gesetzlich anfallenden Abgaben z.B. an die Künstlersozialkasse, werden vom Veranstalter abgeführt.

 

§ 3 Anlieferung / Abholung

In der Regel werden unsere Aktionsgeräte durch unsere Fahrzeuge oder per Spedition angeliefert. Gerne kann auch bei uns abgeholt werden. Bei Speditionstransport liefern wir einen Tag vorher zwischen 9 und 17 Uhr an und holen einen Tag nach der Veranstaltung im selben Zeitraum wieder ab. Während dieser Zeit muss die Anliefer-/ Abholadresse erreichbar sein. Weitere Anfahrten des Spediteurs führen zu Mehrkosten. Wir versenden frühzeitig, haften aber in keinem Fall für eine verspätete Anlieferung durch den Spediteur.
Bei Anlieferung mit unseren Fahrzeugen muss zum Be-/ Entladen, Auf-/ Abbau, kurzzeitig geeignetes Hilfspersonal, sowie ein Strom-anschluss in zumutbarer Nähe (max.3m), vom Mieter/ Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Die Veranstaltungsfläche muss für unsere Fahrzeuge frei zugänglich sein, ebenso stellt der Veranstalter kostenlose Parkmöglichkeiten am Veranstaltungsort für unsere Fahrzeuge zur Verfügung. Für aufblasbare Geräte ist eine gereinigte, ebene Fläche notwendig, Schotterplätze, starke Unebenheiten o. scharfkantiger Bodenbelag sind nicht geeignet. Das Betreuungspersonal erhält im Rahmen des üblichen kostenlos alkoholfreie Getränke sowie ein warmes Essen. Sollten unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. Staus, gesperrte Strassen, Straßenglätte, o.ä. zu einer Verspätung führen, wird die Aktionszeit entsprechend verlängert.

 

§ 4 Haftung

Die Agentur Event- Service Koob haftet nicht für höhere Gewalt und übernimmt während der Aktionszeit gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen keinerlei Aufsichtspflichten. Soweit diese nicht auf andere Personen übertragen sind, ist der Veranstalter aufsichtspflichtig. Unsere Akteure behalten sich vor, einen Auftritt / eine Aktion zu unter- bzw. abzubrechen, wenn Gäste gegen Sicherheitsregeln verstoßen, bzw. durch ihr Verhalten ein Sicherheitsrisiko für die übrigen Gäste, das Equipment und die Akteure selbst darstellen. In diesem Fall können einzelne Geräte zeitweilig oder dauerhaft außer Betrieb genommen werden. Für Schäden, Zerstörung, Diebstahl von Aktionsgeräten und die daraus resultierenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang. Bei mehrtägigen Veranstaltungen müssen die Aktionsgeräte über Nacht in einem verschließbaren Raum aufbewahrt werden, sofern keine Nachtwache vorhanden ist. Die Agentur Event- Service Koob haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden oder das nicht richtig funktionieren von Geräten verschuldet wurden. Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder Änderungen übernimmt die Agentur Event- Service Koob keine Haftung für die Richtigkeit der übertragenen Informationen. Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der Mieter. Bei versicherten Gewinnspielen gelten ausschließlich die Bedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaften.

 

§ 5 Vergütung / Nebenkosten

Die Leistungen der Agentur Event- Service Koob sind bei Erstaufträgen in Höhe der vereinbarten Vergütung am Aktionstag in bar zu zahlen. Für Folgeaufträge kann eine Zahlung bis spätestens 10 Kalendertage nach der Veranstaltung vereinbart werden. Die äußerst günstigen Preise erlauben keinen Zahlungsverzug. Deshalb übertragen wir bei Überschreitung der Zahlungsfrist das Forderungsmanagement automatisch dem Verein Creditreform. Alle genannten Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer. Über die Gesamtkonditionen wird Stillschweigen vereinbart.

 

§ 6 Buchung / Rücktritt / Verschiebung

Buchungen werden nur bei Annahme durch die Agentur Event- Service Koob für beide Seiten bindend. Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung bedarf der Schriftform. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, anstelle einer detaillierten Schadensberechnung, eine pauschalierte Entschädigung zu fordern.

Diese Kosten werden wie folgt berechnet:

Rücktritt nach Vertragsabschluss bis 30 Tage vor Erfüllung = 25 %

Rücktritt nach Vertragsabschluss bis 15 Tage vor Erfüllung = 50 %

Rücktritt nach Vertragsabschluss bis 7 Tage vor Erfüllung = 80 %,

danach 100% des Mietpreises.

 

§ 7 Schlussbestimmung

Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Wetzlar vereinbart. Auf die Vereinbarung ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Alle Änderungen, Erweiterungen und sonstige Nebenabreden haben schriftlich zu erfolgen. Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen dieser AGB gilt die deutsche Sprachfassung als die verbindliche. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.


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